Voraussetzungen
Rechtliche Grundlagen und Finanzierung:
Da ich als freiberuflich tätige Sozialarbeiterin keinem bestimmten Leistungsanbieter verpflichtet bin, kann ich Ihnen die Hilfe individuell für sie passend anbieten und Ihnen so psychosozial beratend und stabilisierend zur Seite stehen.
Die Qualifizierte Soziale Assistenz ist eine Leistung der Eingliederungshilfe in Verbindung mit dem neuen Bundesteilhabegesetz oder eine Leistung, die über ein persönliches Budget finanziert werden kann.
Bei der Stellung der entsprechenden Anträge bin ich gerne behilflich!